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Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?

Steuern & Werbungskosten

Kurz gesagt

Erhaltungsaufwand erhält das Gebäude im bisherigen Zustand und ist sofort absetzbar – zum Beispiel Reparaturen oder der Austausch alter Fenster. Herstellungskosten schaffen etwas Neues oder heben den Standard deutlich an und werden nur über die AfA abgeschrieben.

Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis

Erhaltungsaufwand: Ersatz vorhandener Teile in zeitgemäßer Form (Heizung, Fenster, Dach, Bad im bisherigen Standard), Instandsetzung, Wartung, Schönheitsreparaturen – sofort abziehbar; größere Beträge bei Wohngebäuden auf Antrag gleichmäßig auf 2 bis 5 Jahre verteilbar (§ 82b EStDV). Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB): Erweiterung (Anbau, Dachausbau, zusätzliche Fläche), über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung (Hebung des Standards in mindestens drei der vier zentralen Ausstattungsbereiche Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster) – werden über die Restnutzungsdauer mit der Gebäude-AfA abgeschrieben. Sonderfall anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG): Instandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf, die netto 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen, werden insgesamt zu Herstellungskosten. Ausgenommen sind jährlich übliche Erhaltungsarbeiten.

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