Fahrten zur Wohnung, etwa für Besichtigungen, Übergaben, Reparaturen oder Eigentümerversammlungen, setzen Sie mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer ab (Hin- und Rückweg). Notieren Sie Datum, Anlass und Kilometer.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
Für gelegentliche Fahrten gelten die Reisekostengrundsätze: 0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Pkw (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG), alternativ tatsächliche Kosten öffentlicher Verkehrsmittel. Fährt jemand sehr häufig und regelmäßig zum Objekt (z. B. mehrmals pro Woche zur eigenen Hausverwaltung), kann das Finanzamt das Objekt als regelmäßige Tätigkeitsstätte ansehen – dann gilt nur die Entfernungspauschale. Fahrten zu Besichtigungen vor dem Kauf sind als vorab entstandene Werbungskosten absetzbar, wenn tatsächlich gekauft und vermietet wird. Nachweise: Fahrtenliste, Termine, Rechnungen.