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RECHNER: Miete, Abschreibung und Rendite

Vier Rechner mit offengelegter Formel. Ergebnisse sind Modellrechnungen und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

AfA-Plan

Linear, degressiv und Sonder-AfA § 7b – Jahr für Jahr mit Restwert.

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Cashflow nach Steuern

Miete, Kosten, Zinsen, AfA und Grenzsteuersatz – Jahr für Jahr.

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Angebotsvergleich

Bis zu drei Objekte nebeneinander mit Rendite, Faktor und Cashflow.

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Vermögen über 25 Jahre mit selbst gewählten Annahmen.

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Deal-Scorecard

Ampel für Haushalt, Eigenkapital und Objekt – mit offengelegten Annahmen.

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Budget

Welcher Kaufpreis passt zu Einkommen, Eigenkapital und Wunschrate – inklusive Nebenkosten je Bundesland.

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Tilgungsplan

Zinsen, Tilgung und Restschuld Jahr für Jahr – mit Sondertilgung und CSV-Export.

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Mietpreisbremse (§ 556d BGB)

Bei Neuvermietung in ausgewiesenen Gebieten: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete; eine höhere Vormiete darf beibehalten werden (§ 556e BGB). Nicht anwendbar u. a. bei Erstnutzung nach dem 01.10.2014 und nach umfassender Modernisierung (§ 556f BGB).

Grenze 110 % der Vergleichsmiete710,60 €
Vormiete0,00 €
Zulässige Höchstmiete netto kalt710,60 €

Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB)

Bestandsmiete: höchstens +20 % in drei Jahren (+15 % in ausgewiesenen Gebieten) und nie über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Kappungsgrenze (+20 %)840,00 €
Ortsübliche Vergleichsmiete820,00 €
Höchstens zulässige Miete820,00 €
Mögliche Erhöhung gegenüber heute100,00 €

AfA: linear oder degressiv

Linear nach § 7 Abs. 4 EStG (3 % ab Fertigstellung 2023, 2 % bei 1925–2022, 2,5 % davor). Degressiv nach § 7 Abs. 5a EStG: 5 % vom Restwert für neue Wohngebäude mit Baubeginn zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029; ein späterer Wechsel zur linearen AfA ist möglich. Vereinfacht ohne Zeitanteil im ersten Jahr.

JahrLinear 3 %Degressiv 5 %
Jahr 19.000,00 €15.000,00 €
Jahr 29.000,00 €14.250,00 €
Jahr 39.000,00 €13.537,50 €
Jahr 49.000,00 €12.860,63 €
Jahr 59.000,00 €12.217,59 €
Jahr 69.000,00 €11.606,71 €
Jahr 79.000,00 €11.026,38 €
Jahr 89.000,00 €10.475,06 €
Jahr 99.000,00 €9.951,31 €
Jahr 109.000,00 €9.453,74 €
Summe 10 Jahre90.000,00 €120.378,92 €

Steuerwirkung über 10 Jahre bei 42 %: linear 37.800,00 €, degressiv 50.559,15 €. Die degressive AfA verschiebt Abschreibung nach vorn; die Gesamtsumme über die Nutzungsdauer bleibt gleich.

Eigenkapitalrendite

(Cashflow + Tilgung + angenommene Wertsteigerung) ÷ eingesetztes Eigenkapital. Die Wertsteigerung ist eine Annahme, keine Prognose.

Nur Cashflow-3 %
Cashflow + Tilgung4,5 %
Cashflow + Tilgung + Wertsteigerung (Annahme)9 %

Indexmiete (§ 557b BGB)

Die Miete ändert sich im Verhältnis des Verbraucherpreisindex (VPI, Statistisches Bundesamt). Indexwerte bitte aus der amtlichen Tabelle übernehmen. Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben; die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach der Erklärung in Textform.

Bitte beide Indexwerte eintragen (VPI, Basis 2020 = 100).

Staffelmiete (§ 557a BGB)

Staffeln müssen als Euro-Betrag vereinbart sein und jeweils mindestens ein Jahr gelten. In Gebieten mit Mietpreisbremse gilt die Grenze von 110 % der Vergleichsmiete für jede einzelne Staffel.

AbMieteErhöhungAbstand ≥ 1 Jahr
1.1.2026700,00 €–ja
1.1.2027725,00 €25,00 € (3,57 %)ja
1.1.2028750,00 €25,00 € (3,45 %)ja

Kaufpreisaufteilung und 15-%-Grenze

Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben. Vereinfachte Restwertmethode: Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert × Miteigentumsanteil (Bodenrichtwert: BORIS-Portal des Landes). Die Arbeitshilfe des BMF nutzt ein Sachwertverfahren; das Finanzamt kann abweichen. Instandsetzungen über 15 % der Gebäude-Anschaffungskosten (netto) in den ersten drei Jahren gelten als Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Bodenwert (anteilig)15.300,00 €
Gebäudewert162.900,00 €
Gebäudeanteil91,41 %
Gebäude-Anschaffungskosten inkl. Nebenkosten173.480,64 €
15-%-Grenze (netto, 3 Jahre)26.022,10 €
Geplante Instandsetzung15.000,00 € 11.022,10 € Spielraum

Reines technisches Analyse-, Informations- und Vorbereitungsinstrument. Keine Kreditvermittlung oder Darlehensberatung (§ 34i GewO, KWG), keine Steuerberatung (StBerG), keine Rechtsdienstleistung (RDG).