Kurz gesagt
Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen, in angespannten Märkten um höchstens 15 %. Zusätzlich gilt die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze.
Nächster Schritt: Kappungsgrenze, Index- und Staffelmiete im Rechner prüfen.
Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis
§ 558 Abs. 3 BGB. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Gebieten, die die Länder per Verordnung bestimmen. Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB folgen eigenen Regeln.