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Was ist die Kappungsgrenze?

Kapitalanlage & Vermögensaufbau

Kurz gesagt

Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen, in angespannten Märkten um höchstens 15 %. Zusätzlich gilt die ortsübliche Vergleichsmiete als Obergrenze.

Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis

§ 558 Abs. 3 BGB. Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt in Gebieten, die die Länder per Verordnung bestimmen. Modernisierungsmieterhöhungen nach § 559 BGB folgen eigenen Regeln.

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