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Kann ich die Kosten einer neuen Einbauküche absetzen?

Steuern & Werbungskosten

Kurz gesagt

Ja, aber nicht auf einmal: Eine neue Einbauküche in einer vermieteten Wohnung ist ein eigenes Wirtschaftsgut und wird in der Regel über 10 Jahre abgeschrieben. Einzelne Reparaturen an der Küche sind dagegen sofort absetzbar.

Im Detail: Rechenweg, Rechtsgrundlage, Bankpraxis

Nach BFH (Urteil vom 03.08.2016 – IX R 14/15) ist die Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel, Elektrogeräte) ein einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren. Kostet sie netto bis 800 € (geringwertiges Wirtschaftsgut), ist ein Sofortabzug möglich. Mitgekaufte Küchen werden beim Kauf separat bewertet und mindern die Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage (Rechner „Inventar“ im Bereich Steuer).

Reines technisches Analyse-, Informations- und Vorbereitungsinstrument. Keine Kreditvermittlung oder Darlehensberatung (§ 34i GewO, KWG), keine Steuerberatung (StBerG), keine Rechtsdienstleistung (RDG).