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Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

Höchstmiete nach Kappungsgrenze und ortsüblicher Vergleichsmiete, Termine nach §§ 558, 558b BGB – und ein Briefentwurf zum Anpassen.

Angaben

Grenze ortsübliche Vergleichsmiete910,00 €
Grenze Kappung (20 % auf die Miete vor drei Jahren)900,00 €
Zulässige neue Nettokaltmiete900,00 € (begrenzt durch Kappungsgrenze)
Erhöhung pro Monat100,00 €
Verlangen frühestens (§ 558 Abs. 1 S. 2 BGB)Datum der letzten Erhöhung eintragen
Neue Miete ab (§ 558b Abs. 1 BGB)–
Zustimmungsfrist des Mietersbis Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang

Briefentwurf

Vorlage zum Anpassen. Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden (z. B. mit dem Mietspiegel, § 558a BGB). Bei mehreren Mietern an alle richten.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr. Reines technisches Analyse-, Informations- und Vorbereitungsinstrument. Keine Kreditvermittlung oder Darlehensberatung (§ 34i GewO, KWG), keine Steuerberatung (StBerG), keine Rechtsdienstleistung (RDG).