Marktwert ist der Preis, der heute am Markt erzielbar wäre. Der Beleihungswert ist der vorsichtigere Wert, mit dem die Bank rechnet, meist 10 bis 20 % darunter. Der Miteigentumsanteil (MEA) beschreibt bei einer Eigentumswohnung Ihren Anteil am gemeinsamen Grundstück und Gebäude, z. B. 85/1.000.
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Marktwert (Verkehrswert) nach § 194 BauGB; Beleihungswert nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), dauerhaft erzielbar, ohne spekulative Elemente. Der Beleihungsauslauf (Darlehen ÷ Beleihungswert) bestimmt die Zinsstufe. Der MEA steht in der Teilungserklärung und im Wohnungsgrundbuch (Bestandsverzeichnis); nach ihm werden Kosten und Rücklage in der Gemeinschaft verteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, und Ihr Anteil an Sonderumlagen berechnet.